Erklärung zur Barrierefreiheit
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Warum gibt es diese Erklärung?
Alle öffentlichen Stellen müssen ihre Internet-Seiten barrierefrei machen.
Das heißt:
Alle Menschen sollen die Website gut nutzen können.
Auch Menschen mit Behinderungen.
Das steht in Gesetzen der Europäischen Union und in Gesetzen von Nordrhein-Westfalen.
Für welche Website gilt diese Erklärung?
Diese Erklärung gilt für die Website:
www.jobcenter-arbeitplus-bielefeld.de
Das Jobcenter Arbeitplus Bielefeld möchte,
dass alle Menschen diese Website gut nutzen können.
Wie barrierefrei ist die Website?
Die Website ist größtenteils barrierefrei.
Das bedeutet:
Viele Inhalte sind gut zugänglich.
Einige Inhalte sind aber noch nicht ganz barrierefrei.
Welche Inhalte sind noch nicht barrierefrei?
Diese Inhalte sind derzeit noch problematisch:
-
Manche PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.
Wir arbeiten daran, diese Probleme zu beheben.
Wann wurde diese Erklärung erstellt?
Diese Erklärung wurde am 01.06.2025 erstellt.
Sie basiert auf einer eigenen Prüfung
durch die Venne Media GmbH im Jahr 2025.
Feedback und Kontakt
Haben Sie Probleme mit der Barrierefreiheit?
Oder haben Sie einen Verbesserungsvorschlag?
Dann melden Sie sich bitte bei uns.
E-Mail:
jobcenter-bielefeld.presse@jobcenter-ge.de
Was können Sie tun, wenn Sie keine Hilfe bekommen?
Wenn Sie keine Antwort erhalten
oder mit der Antwort nicht zufrieden sind,
können Sie sich an eine besondere Stelle wenden.
Diese Stelle heißt Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Ombudsstelle prüft Ihr Anliegen
und versucht, eine Lösung zu finden.
Kontakt zur Ombudsstelle
E-Mail:
ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet:
www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik