Mehrbedarf für Schulbücher und Arbeitshefte
Wenn Sie Bürgergeld beziehen und Ihr Kind bestimmte (digitale) Bücher oder Arbeitshefte braucht, die die Schule vorgegeben hat, können Sie einen Mehrbedarf beantragen. Diese Möglichkeit ergibt sich aus § 21 Abs. 6a SGB II.
Diesen Mehrbedarf können Sie für (digitale) Schulbücher und auch Arbeitshefte bekommen, die eine ISBN haben. Durch die ISBN ist sichergestellt, dass das Arbeitsheft einem Buch entspricht. Sowohl bei Schulbüchern als auch bei Arbeitsheften ist erforderlich, dass deren Anschaffung durch die Schule oder die jeweilige Lehrkraft vorgeben wurde und nicht von der Schule oder von Dritten (zum Beispiel Förderverein der Schule) kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem können die Kosten für eine entgeltliche Ausleihe dieser Schulbücher (und ggf. Arbeitshefte) in Höhe des Eigenanteils übernommen werden.
Schreibhefte haben keine ISBN und sind in der Pauschale für den Schulbedarf enthalten (Bildung und Teilhabe).
Die Voraussetzungen noch einmal kurz und knapp:
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Ihr Kind bringt eine Liste der Schule mit nach Hause, auf dem die zu besorgenden (digitalen) Bücher benannt sind,
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Sie müssen die Schulbücher/Arbeitshefte auf eigene Kosten kaufen oder kostenpflichtig ausleihen und
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die Schulbücher/Arbeitshefte haben eine ISBN.
Sie können die Unterlagen bei uns formlos schriftlich einreichen:
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geben Sie darin an:
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den Namen Ihres Kindes
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für welches Schuljahr das Buch oder Arbeitsheft benötigt wurde und
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in welche Klasse Ihr Kind in dem benannten Schuljahr geht,
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wenn Sie die (digitalen) Bücher und Arbeitshefte anschaffen sollen: Reichen Sie den Brief der Schule in Kopie ein, mit dem die Bücher oder Arbeitshefte vorgegeben werden. Wenn Sie die Bücher oder Arbeitshefte schon gekauft haben, auch die Quittung/Rechnung über den Kauf in Kopie (die ISBN muss darauf zu sehen sein).
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wenn Sie die Bücher und Arbeitshefte kostenpflichtig ausleihen sollen: Reichen Sie den Brief der Schule in Kopie ein, mit dem die Bücher oder Arbeitshefte und die Kosten für die Ausleihe mitgeteilt werden.
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wenn die Schule die (digitalen) Bücher und Arbeitshefte besorgt: Reichen Sie uns bitte den Brief in Kopie ein, in dem die Schule Ihnen Ihren Eigenanteil mitteilt.