Bildung und Teilhabe

Bedarfsgemeinschaften, in denen Kinder und Jugendliche leben, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs-und Teilhabepaket.

Darin sind Zuschüsse für

  • gemeinschaftliches Mittagessen in der Kindertagesstätte, Hort oder Schule

  • Ausflüge und Fahrten

  • Schülerbeförderung

  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben und

  • persönlichen Schulbedarf

enthalten.

Diese Leistungen haben Sie mit Ihrem Antrag auf Bürgergeld für Ihre Kinder mit beantragt. Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen.

 

Die Leistungen für den persönlichen Schulbedarf bewilligt das Jobcenter.

Über alle anderen Leistungen entscheidet die Stadt Bielefeld, Team Bildung und Teilhabe.

 

Leistungen bei notwendiger ergänzender Lern- oder Sprachförderung müssen Sie gesondert bei der Stadt Bielefeld, Team Bildung und Teilhabe beantragen.