Ausgezeichnet Familienfreundlich 2024

Gehören Sie schon dazu? Zu den familienfreundlichsten Unternehmen in Bielefeld?
Die Stadt Bielefeld sucht gemeinsam mit dem Bündnis für Familien nach Firmen, die auf eine familienfreundliche Zukunftsstrategie setzen und so die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben ihrer Mitarbeitenden fördern.
Machen Sie mit und lassen Sie Ihr Unternehmen von Oberbürgermeister Pit Clausen als „Ausgezeichnet Familienfreundlich“ auszeichnen.
Bewerbungsfrist ist der 15. Mai 2024!

Alle Informationen erhalten Sie unter www.wege-bielefeld.de/ausgezeichnet-familienfreundlich


Service für Unternehmen

Wir unterstützen Sie bei der Besetzung freier Stellen! Markt & Service ist unser Team für Unternehmen.

Bei der Einstellung arbeitsloser Bewerber kann in vielen Fällen eine Förderung gewährt werden. Alle Formalitäten erledigen wir für Sie - unbürokratisch, schnell und kostenneutral.
Bitte beachten Sie, dass Lohnkostenzuschüsse beantragt werden müssen, bevor die Einstellung erfolgt!

Kontaktieren Sie uns!

Montag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

 

Teilhabechancengesetz

Lohnkostenzuschüsse für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für arbeitsmarktferne Personen

Weitere Informationen

Trotz guter Arbeitsmarktlage gelingt es langzeitarbeitslosen Personen kaum, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Viele dieser Menschen wollen gerne wieder arbeiten. Sie sind motiviert und zeigen Engagement, wenn sie die Chance erhalten, wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können. Um den Sprung in die Erwerbstätigkeit zu schaffen, benötigen Langzeitarbeitslose jedoch einen geeigneten Arbeitsplatz und Unterstützung nach der Beschäftigungsaufnahme.

Diese Unterstützung können wir bieten, wenn Sie als Arbeitgeber für diese langzeitarbeitslosen Menschen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten (auch in Teilzeit) zur Verfügung stellen.

Dies gilt für alle Arten von Tätigkeiten und Branchen.

• Weiterbewilligungsanträge,
• das Einreichen von Unterlagen

Weitere Informationen erhalten Sie unter (0521) 55617 3250 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Förderung

Wir fördern Sie mit

Lohnkostenzuschüssen für bis zu fünf Jahre für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei der Einstellung von arbeitsmarktfernen Personen, die bereits seit vielen Jahren Leistungen der Grundsicherung erhalten und über 25 Jahre alt sind.

  • In den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses beträgt der Zuschuss 100 Prozent,
  • im dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 Prozent,
  • im vierten Jahr des Arbeitsverhältnisses 80 Prozent,
  • im fünften Jahr des Arbeitsverhältnisses 70 Prozent.

Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich für tarifgebundene und tariforientierte Arbeitgeber sowie für Arbeitgeber, die nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen entlohnen, nach dem gezahlten Arbeitsentgelt – für andere Arbeitgeber nach dem gesetzlichen Mindestlohn.

der Übernahme von Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses in Höhe von bis zu 3.000 Euro.

der Übernahme von Kosten einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer.

Bei Bedarf können auch Sie als Arbeitgeber unterstützt werden.

 

 

Team Markt & Service
Jobcenter Arbeitplus Bielefeld
Herforder Straße 67 | 33602 Bielefeld
TEL 0521.55617-3250| FAX 0521.55617-3809
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