Bürgergeld-Überschlagsrechner

Bürgergeldanspruch jetzt unverbindlich kalkulieren

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Dabei wird die aktuelle Rechtslage ab dem 1. Januar 2025 berücksichkgt. Diese unverbindliche Berechnung kann Ihnen helfen, vor der Antragstellung zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben könnten.


 

Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind oder in einer Partnerschaft leben, in der ein Partner unter 25 Jahre alt ist, können besondere Freibeträge gelten - insbesondere bei Einkommen aus Ausbildung, Studium oder Bundesfreiwilligendienst.

Angaben zum Alter
Sind Sie unter 25 Jahre alt?
 

Geben Sie hier bitte "Ja" an, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner:in oder Partner:in in einer gemeinsamen Wohnung leben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

Angaben zur Partnerschaft
Leben Sie in Partnerschaft?
 

Anzahl der Kinder:
Bitte geben Sie hier die Anzahl der Kinder an, die in Ihrem Haushalt leben, in den jeweiligen Alterskategorien ein. Der Regelbedarf der Kinder orientiert sich am Alter.
Bitte beachten Sie:
Die Fallkonstellation, dass erwerbstätige, aber bedürftige erwachsene Kinder mit im Haushalt leben, wird in diesem Rechner nicht berücksichtigt.

Alter und Anzahl der Kinder im Haushalt
 

Tragen Sie hier bitte Ihre Kaltmiete, Heiz- und Betriebskosten ein. Die Kosten für Haushaltsstrom können nicht als Unterkunftskosten anerkannt werden, die müssen Sie aus Ihrem Regelbedarf tragen.

Wenn Sie in einem Eigenheim wohnen (im eigenen Haus oder Eigentumswohnung), können Sie unter „monatliche Kaltmiete" die mit dem Eigentum verbundenen Belastungen wie Hypothekenzinsen angeben - nicht aber die monatlichen Tilgungsraten. Die weiteren Kosten, z.B. Hausgeld bei Eigentumswohnung, Grundsteuer, Beiträge zur Wohngebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Wasser, Abwasser, tragen Sie bitte auf Monatsbeträge umgerechnet, unter „monatliche Nebenkosten" ein.

Monatliche Mieten und Heizkosten


Gesamtmiete: 0,00 €

 

Bei Schwangerschaft ab der 13. Woche haben Sie Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des persönlichen Regelsatzes.
Bei bestimmten Lebensumständen sieht das SGB II weitere Mehrbedarfe vor. Um die Bedienerfreundlichkeit zu wahren und ungenauen Berechnungen vorzubeugen, werden die einzelnen Punkte in diesem Rechner nicht abgefragt.

Angaben zur Schwangerschaft
Ich bin schwanger / Meine Partnerin ist schwanger
(ab 13. Woche)
 

Geben Sie hier bitte jeweils Ihr Brutto- und Nettoeinkommen aus Ihrer Erwerbstätigkeit an (bitte beide Werte eintragen) und wenn zutreffend ebenfalls das Ihrer Partnerin / Ihres Partners. Bei der Berechnung des Anspruchs auf die Grundsicherung wird nicht das komplette Erwerbseinkommen angerechnet. Für die Anspruchsberechnung werden vom Einkommen Freibeträge abgezogen.

Einkommen aus Erwerbstätigkeit



 

Sonstiges monatliches Einkommen sind Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, Renten, Einnahmen aus Vermietung, Zinsen oder Steuererstattungen.

Elterngeld: Während des Bezugs von Grundsicherung wird das Elterngeld vollständig als Einkommen angerechnet. Bei einer vorherigen Erwerbstätigkeit gibt es jedoch eine Ausnahme. In diesem Fall steht der leistungsberechtigten Person ein sogenannter Elterngeld-Freibetrag zu. Dieser entspricht dem vorherigen durchschnittlichen Erwerbseinkommen bis zu einem Höchstbetrag von 300 € (bzw. 150 € beim ElterngeldPlus).

Weiteres Einkommen