Förderung der Selbstständigkeit für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld

Um Selbstständige bestmöglich auf Ihre zukünftige Tätigkeit vorzubereiten, können wir Gutscheine zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit ausstellen. Durch diese Maßnahme können erweiterte Kenntnisse erworben werden, die den Gründerinnen und Gründern das Handwerkszeug vermitteln, um eine Selbstständigkeit erfolgreich auszuüben.

Ein weiteres Instrument, das wir anbieten, ist die Förderung durch Einstiegsgeld (§ 16b SGB II). Ziel der Förderung ist die Überwindung der Hilfebedürftigkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.

Darüber hinaus kann im Bedarfsfall ein Zuschuss oder ein Darlehen nach § 16c SGB II zur Finanzierung von für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendigen Sach- und Wirtschaftsgütern erbracht werden. Eine Förderung ist grundsätzlich nur möglich, wenn zu erwarten ist, dass die selbstständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder erheblich verringert wird.

Bei allen Förderleistungen handelt es sich um sogenannte Ermessensleistungen, auf deren Gewährung kein Rechtsanspruch besteht. Sie setzen auch voraus, dass die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.

Ob ein Förderanspruch besteht, wird durch die Existenzgründungsberaterin und den Existenzgründungsberater detailliert geprüft. Zur Beurteilung wird außerdem eine Tragfähigkeitsbescheinigung, die i.d.R von den zuständigen Kammern ausgestellt wird, hinzugezogen.

Folgende Unterlagen sind außerdem zur Prüfung der Förderung nach §§ 16b,16c SGB II notwendig:

  • Antragsstellung auf Förderung der Selbständigkeit vor Aufnahme der Tätigkeit,

  • Vorlage Geschäftskonzept, Businessplan, Rentabilitätsvorschau, Kapital- und Finanzierungsplan,

  • Fachkundige Stellungnahme durch anerkannte Institution/Person,

  • Auskunft über Kreditwürdigkeit (Bonitätsauskunft z.B. SchuFa),

  • Weitere Unterlagen können zusätzlich angefordert werden.

Beachten Sie bitte:

Ausgeübte Rechtsgeschäfte vor Anmeldung des Gewerbes und vor Antragsstellung können zu einem Förderausschluss führen.

Wenn Sie eine Existenzgründung planen, setzen Sie sich bitte zunächst rechtzeitig mit Ihrem zuständigen Berater oder Ihrer zuständigen Beraterin im Bereich Beratung und Vermittlung in Verbindung. Diese werden dann Ihr Anliegen an die Ansprechpersonen für die  Existenzgründungsberatung im Selbstständigenteam des Jobcenters weiterleiten.

Unsere Ansprechpersonen für die Existenzgründungsberatung sind Frau Flemming und Herr Müller.