Unser Jobcenter arbeitet nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs (SGB ) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zu den Vorschriften des SGB II gibt es Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, an die wir uns in unserer Arbeit halten:
Außerdem erhalten wir von der Bundesagentur für Arbeit Weisungen zu einzelnen Themenbereichen:
In einigen Themenbereichen ist die Stadt Bielefeld zuständig, um Richtlinien zu erlassen.
Bedarfe der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II):
Die Werte für die Höhe der angemessenen Bedarfe der Unterkunft nach dem SGB II beruhen auf dem Schlüssigen Konzept, das im Auftrag der Stadt Bielefeld erstellt worden ist:
Einmalige Beihilfen / Erstausstattung (§ 24 SGB II):