Corona-Krise: Jobcenter Arbeitplus Bielefeld schließt Standorte. Wir bleiben für Sie da!

Trotz Standortschließungen: Das Jobcenter Arbeitplus Bielefeld ist weiterhin für Kundinnen und Kunden erreichbar. Die Sicherstellung der Leistungen hat höchste Priorität.

Um der Ausbreitung des Corona-Virus keinen Vorschub zu leisten, musste das Jobcenter Arbeitplus alle Standorte bis auf weiteres schließen. Trotzdem ist die Behörde weiter für Kundinnen und Kunden da: Der Zugang wird unter anderem durch eine zusätzliche Telefon-Hotline (0521 55617-1000) sichergestellt. In der aktuellen Lage konzentriert sich das Jobcenter auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen. Fragen und Anliegen können auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden und die Antragstellung wurde vereinfacht.

Fragen und Anliegen ohne persönlichen Kontakt

Aufgrund der aktuellen Lage wurden neue Zugangskanäle eingerichtet:

Zusätzliche Hotline

Da ein persönlicher Kontakt nur noch in finanziellen Notfällen und nach vorheriger telefonischer Absprache möglich ist, hat das Jobcenter eine zusätzliche Telefonhotline unter 0521 55617 1000 eingerichtet. Anrufe sollten sich auf finanzielle Notlagen beschränken, z.B. wenn der Lebensunterhalt oder die Mietsituation nicht mehr gesichert sind.

Für alle weiteren Anliegen ist das Jobcenter weiterhin unter der Nummer 0521 55617 0 erreichbar.

Aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens kann die Erreichbarkeit zeitweise eingeschränkt sein.

Kontakt per E-Mail-Formular auf der Homepage

Darüber hinaus können die Ansprechpersonen im Jobcenter per E-Mail über die Homepage des Jobcenters (www.jobcenter-arbeitplus-bielefeld.de) erreicht werden.

Hier sind außerdem Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung hinterlegt (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2).

Nutzung des Online-Portals jobcenter-digital

Kundinnen und Kunden, die bereits Arbeitslosengeld II beziehen, und einen Weiterbewilligungsantrag stellen wollen, können dies auch online unter www.jobcenter.digital erledigen. Nach der Registrierung wird per Post eine PIN zugestellt. Über dieses Portal können auch Veränderungen mitgeteilt werden.

Antragstellung und Nachweispflichten vereinfacht

Angesichts der Corona-Krise wurden kurzfristig zahlreiche Erleichterungen eingeführt:

  • Die Beantragung von Arbeitslosengeld II ist auch telefonisch, per Post, über den Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail möglich.
  • Sollten sich Rückfragen ergeben, meldet sich das Jobcenter telefonisch.
  • Nachweise können ebenfalls per Post, Einwurf in den Hausbriefkasten, E-Mail oder die Plattform jobcenter.digital erbracht werden.

Barauszahlungen in Notfällen

In Notfällen sind nach vorheriger telefonischer Absprache über die Telefonhotline Barauszahlungen möglich. Hierfür erhalten die Leistungsberechtigten einen Barcode, der sich in verschiedenen Supermärkten und Drogerien einlösen lässt. Kundinnen und Kunden des Jobcenters können den Barcode auf verschiedene Arten erhalten:

  • Versand des Barcodes per E-Mail
  • Versand des Barcodes per Brief

Persönliche Übergabe Keine finanziellen Nachteile

Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters keine finanziellen Nachteile.

 

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