Mehrsprachige Informationen
Auf handbookgermany finden Sie Informationen zum Bürgergeld auf englisch, arabisch, persisch, türkisch, französisch, paschtu, russisch und ukrainisch.
Der Kooperationsplan
Wie kommen Sie beruflich weiter? Wie verbessern Sie Ihre persönliche Situation? Welche Probleme möchten Sie lösen? Und wie können wir Sie dabei unterstützen?
Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Fahrplan, in dem wir Ziele festlegen und den Weg beschreiben, wie wir diese erreichen.
Der Kooperationsplan beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Er ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt.
Zur Erstellung des Kooperationsplans werden Ihre individuellen Stärken und beruflichen Fähigkeiten berücksichtigt. Es werden auch die Umstände bedacht, die Ihre berufliche Eingliederung voraussichtlich erschweren.
Der Kooperationsplan dokumentiert nur, was im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft vereinbart wurde. Er betrifft nicht den Bereich der Geldleistungen.
Es ist wichtig, dass Absprachen eingehalten werden, um Ihr Ziel zu erreichen. Wenn Sie feststellen, dass Sie Inhalte aus dem Kooperationsplan oder Termine nicht einhalten können, melden Sie sich am besten frühzeitig bei Ihrer Ansprechperson, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Schlichtung
Wenn Sie sich mit Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater nicht auf einen Kooperationsplan verständigen können, wird der Versuch einer Schlichtung unternommen. Das Schlichtungsverfahren wird von einer unparteiischen Schlichtungsperson begleitet. Im Schlichtungsgespräch zählt Ihre Sichtweise genauso wie die Ihrer Beraterin bzw. Ihres Beraters. Im Schlichtungsverfahren wird eine Lösung gesucht, mit der alle Beteiligten einverstanden sind. Die Schlichtungsperson kann nicht bestimmen, wie der Kooperationsplan schließlich aussehen soll. Das Schlichtungsverfahren endet 4 Wochen nach seinem Beginn.
Falls Sie sich mit Ihrem Berater bzw. Ihrer Beraterin nicht auf einen Kooperationsplan einigen können, erreichen Sie die Schlichtungsperson per E-Mail:
jobcenter-bielefeld.schlichtung@jobcenter-ge.de
oder telefonisch unter der Nummer (0521) 55617 - 7000.
QUALIFIZIERUNG
Im Bürgergeld wird Qualifizierung noch wichtiger. Es lohnt sich auch finanziell, an einer Weiterbildung teilzunehmen. Der Vorrang, eine Arbeit aufzunehmen, entfällt.
Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie.
Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
HÖHERE LEISTUNGEN
Der Regelbedarf beträgt ab dem 1. Januar 2024:
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für Alleinstehende bzw. alleinstehende Person mit unter 18-jährigem Partner: 563 Euro
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Personen in Ehe- oder Lebenspartnerschaft: 506 Euro
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Kinder ab 18 bis einschließlich 24 Jahre: 451 Euro
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Kinder ab 14 bis einschließlich 17 Jahre: 471 Euro
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Kinder ab 6 bis einschließlich 13 Jahre: 390 Euro
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Kinder bis 5 Jahre: 357 Euro