Unser Jobcenter arbeitet nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs (SGB ) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende

Zu den Vorschriften des SGB II gibt es Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, an die wir uns in unserer Arbeit halten:

Außerdem erhalten wir von der Bundesagentur für Arbeit Weisungen zu einzelnen Themenbereichen:

In einigen Themenbereichen ist die Stadt Bielefeld zuständig, um Richtlinien zu erlassen.

Bedarfe der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II):
Einmalige Beihilfen / Erstausstattung (§ 24 SGB II):

Einmalige Beihilfen / Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte, Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt (§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II):